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Die Rede des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer auf der Jahresauftaktpressekonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom Mittwoch fokussiert auf Regierungspolitik. Leider reflektierte Sommer in keiner Weise die Beiträge seiner KollegInnen von der Fachtagung „Zurück zur öffentlichen Hand – Chancen und Formen der Rekommunalisierung“  vom Vortag. Ca. 170 Menschen folgten der Einladung von Hans-Böckler-Stiftung und DGB.
Die außerordentlich interessante und lebhafte Veranstaltung offenbarte insbesondere drei Streitpunkte: Die Kriterien für anzustrebende Rekommunalisierung, die Haltung zu den verschiedenen Formen von PPP- bzw. ÖPP-Projekten (PPP wie Private Public Partnership bzw. ÖPP wie öffentlich-private Partnerschaften) und das Verständnis von zeitgemäßer Gewerkschaftsarbeit bzw. –identität.

Es gibt zwei gegenläufige Tendenzen: Einerseits weitere Privatisierungen von kommunalen Eigentum, andererseits vielfältige Bestrebungen zur Rekommunalisierung. So planten 2010 etwa 37% der Kommunen Privatisierungen, 2011 waren es 43%. Allerdings wurden laut VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) in den letzten Jahren ca. 40 Stadtwerke neu gegründet und mehr als 100 Konzessionsverträge hinzugewonnen. Es gibt zunehmend Bürgerbegehren und –entscheide gegen Privatisierung und für Rekommunalisierung.
Dahinter stehen zum einen Finanzzwänge: 2011 schätzten 54% der Kommunen ihre Finanzlage als schlecht bzw. sehr schlecht ein. Zum anderen sind da die fast 80% von Forsa Befragten, die eine Stärkung der Kommunalfinanzen anstelle von Steuersenkungen befürworten. 70% der Bürger/innen lehnen eine Privatisierung von Stadtwerken ab. 81% der vom VKU Interviewten vertrauen eher den örtlichen Stadtwerken statt Konzernen (aus den Beiträgen von Falck und Schulten).

Jens Libbe vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) erklärte, dass häufig die Erwartungen, die ursprünglich an die Entscheidung zur Privatisierung geknüpft waren, nicht erfüllt würden. Zurückzuführen sei dies auf die oftmals unzureichende Abwägung von politischen Privatisierungsentscheidungen und auf Enttäuschung über die Qualitäts- und Preisentwicklung bei Dienstleistungen. In vielen Gemeinden und Landkreisen erschließe vermehrte regionale Kooperation vorhandene Wirtschaftlichkeitspotenziale und schaffe die Voraussetzung für (Re-) Kommunalisierungsmaßnahmen. In Regionen mit einer ohnehin schwachen Wirtschaftsstruktur würden öffentliche Unternehmen vermehrt als ein Instrument gesehen, das den regionalen Arbeitsmarkt und die lokale Wirtschaft bei Umgehung von Lohndumping stärken könne. Andernorts würde der Wille, politischen Einfluss auf die Qualität und Sicherung der Leistungserstellung (zurück) zu gewinnen, hervorgehoben. Auch Ökologie- und Ressourcenargumente würden angeführt; so der Wunsch, atom- und kohlekraftfreien Strom zu handeln und zu produzieren oder getrennte Infrastrukturbereiche stärker zu integrieren. Vor allem gehe es darum, die strategische Position der Kommunalwirtschaft gerade dort zu stärken, wo die Liberalisierung des Marktes weit vorangeschritten sei.

Ein weiterer Treiber der Rekommunalisierung sind nach Libbe das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Vergabe- und Beihilferecht und dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Hinzu käme, dass die Bedingungen für einen Ausschreibungswettbewerb schwierig handhabbar und nicht in allen Sektoren gegeben seien. Selbst wenn Ausschreibungen helfen könnten, den kostengünstigsten Anbieter zu finden, müsse dieser nicht zwangsläufig die Leistung in der bestmöglichen Qualität anbieten. Tendenziell verstärke laut Libbe die Komplexität des Vergaberechts die ohnehin bestehenden Informations- und Kompetenzasymmetrien zwischen Rat und Verwaltung. Kommunen würden stärker von externer Beratung abhängig und die lokale Demokratie geschwächt.

Die Tendenz zur Rekommunalisierung beträfe insbesondere die Energieversorgung. Das habe damit zu tun, dass in diesem Bereich seit 1998 erheblich  materiell privatisiert wurde. Die vielfach auslaufenden Konzessionsverträge eröffnen nach Libbe ein “Fenster der Möglichkeiten”, neue Wege zu gehen.
Wasserversorgung,  Abwasserentsorgung, städtischer Nahverkehr und Abfallentsorgung seien Bereiche, die entweder in höherem Maße durch kommunale Leistungserbringung gekennzeichnet seien oder wo die Kooperation mit privaten Dritten seit vielen Jahrzehnten Praxis sei. Im Krankenhaussektor habe neues Nachdenken Einzug gehalten.

„Die Eigentumsfrage“ sollte nach Meinung von Libbe nicht allein im Zentrum stehen.
Erfolgsfaktoren der Rekommunalisierung seien ihre professionelle Vorbereitung und Umsetzung in Verbindung mit langfristiger Wirtschaftlichkeit. Der Kaufpreis, der Zustand vorhandener Bauten, Finanzierungsmöglichkeiten sowie verfügbare Ressourcen sollten bei Prüfung von kommunaler Betriebsübernahme sorgfältig geprüft werden. Schaffen es die Kommunen, gemeinsam mit ihren Unternehmen langfristige Planungsziele zu entwickeln und damit Verbindlichkeit für das Handeln aller verantwortlichen Akteure herzustellen, spräche Vieles für Rekommunalisierung. Interkommunale Kooperation und die Gründung gemeinsamer Unternehmen könnten für kleine Kommunen Spielräume erweitern.

Allerdings sei

die Eigentumsfrage – zumindest in ihrer simplen Form von ‚öffentlich versus privat‘ – angesichts der äußeren Finanz- und Steuerungszwänge zum einen und der  vorhandenen vielfältigen Formen der kommunalen Leistungserbringung zum anderen von nur eingeschränkter Bedeutung.“

Entscheidender sei, wie diese Dienstleistungen reguliert und damit die öffentlichen Interessen gegenüber eigenen Unternehmen und privaten Partnern gesichert würden. Die Kommunen sollten daher der Beteiligungssteuerung entsprechende Bedeutung zumessen.

Insbesondere auch wegen der EuGH-Rechtsprechung würde es in Zukunft für kommunale Unternehmen darauf ankommen, sich auf ihren öffentlichen Auftrag und ihre enge Anbindung an die Kommune zu besinnen. Dies könnte eine klarere Grenzziehung zwischen Gemeinde als Teil des Staates und den Privaten – und damit auch zwischen Unternehmen in kommunaler und solchen in privater Hand – bewirken. Schließlich könnte das klassische kommunale Unternehmen im Sinne des Gemeindewirtschaftsrechts – anders als das sogenannte Wettbewerbsunternehmen – von der Beachtung der Europäischen Wettbewerbsregeln befreit werden.

Der Bürgermeister von Bergkamen und Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Roland Schäfer und der Stadtrat von Springe Hermann Aden folgen der Betrachtungs- und Denkweise von Jens Libbe. Die Beteiligung der Bürger/innen und der in den Dienstleistungsbetrieben Beschäftigten an den Entscheidungen sind für sie nicht Recht Thema.

DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki hingegen meint:

Rekommunalisierung ist … dann erstrebenswert, wenn sie Vorteile gegenüber der bisherigen Vergabe bringt: für die Beschäftigten, die Verbraucher, die Umwelt und die Kommunen. Und dabei sind finanzielle, konzeptionelle und personelle Herausforderungen zu meistern. Wichtig ist, dass Gewerkschaften und Beschäftigte bei dem Prozess der Rekommunalisierung mit im Boot sind und mitbestimmen können, damit die Belegschaften im Einzelfall keine Nachteile erleiden.“

Wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt würden, könnten aus seiner bzw. DGB-Sicht „alle Beteiligten von einer Rekommunalisierung profitieren“.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten mit kalkulierbaren und bezahlbaren Preisen sowie besserer Service-Qualität rechnen können. Für die Beschäftigten müsste eine faire und tarifliche Entlohnung sichergestellt und ihre betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden. Für die regionale Wirtschaft soll die Rekommunalisierung Vorteile bringen. Örtliche Zuliefererbetriebe könnten mehr Aufträge erhalten, höhere Gewinne erzielen und mehr Arbeitskräfte einstellen. Dies käme den Kommunen über höhere Steuereinnahmen zugute.
Matecki schlussfolgerte:

Die Kommunen würden finanziell und politisch größere Handlungsspielräume gewinnen. Sie könnten bedarfsnah die nötige umwelt- und bewohnergerechte Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen planen. Wenn Überschüsse entstehen, können sie in die kommunale Infrastruktur reinvestiert werden.“

Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott teilt dies und und betont, dass Probleme wie der notwendige ökologische Umbau mehr staatliches Engagement und daher auch Rekommunalisierung befördern bzw. erfordern.

Für Claudia Falk vom DGB-Bundesvorstand, für den EVG-Bereichsleiter Rolf Lutzke, für Torsten Schulten vom WSI, für die ver.di-Kollegen Klaus-Dieter Schwettscher und Renate Sternatz haben  Demokratisierung und die Auseinandersetzung mit der regierenden und herrschenden Politik einen hohen Stellenwert in der Rekommunalisierungsdebatte.
Es geht ihnen um zu verändernde Hegemonie und gesellschaftliche Veränderungen.

Wegen der gesellschaftspolitischen Kräfteverhältnisse lehnt die ver.di Bereichsleiterin Gemeinden Renate Sternatz PPP- bzw. ÖPP-Projekte ab. Sie erinnert an die unrühmliche Rolle der SPD in “rot grüner” Regierungskoalition. Schließlich hatte Finanzminister a. D. Eichel verkündet: „Privatisierungspolitik versteht sich … als Teil umfassender Reformpolitik für eine moderne, effiziente Aufgabenteilung von Staat und Wirtschaft.“ Dieses Verständnis erkläre die ÖPP-Beschleunigungsgesetze, Steuerbeschlüsse und ÖPP flankierende Regelungen, die einerseits den führenden Akteuren an den Finanzmärkten zu Gute kamen und andererseits die Handlungsspielräume kommunaler Akteure drastisch verengten.
In der Auseinandersetzung mit ihrem Kollegen Ralph Müller-Beck, dem DGB-Regionsvorsitzenden von Kiel, erfährt sie die Unterstützung von Werner Rügemer und  den Aktiven bei Gemeingut in BürgerInnenhand. Ob und wie Müller-Beck sich mit seinen ÖPP-Hoffnungen und –Konzepten auf kollektive gewerkschaftliche Einsichten und Beschlusslagen stützen könne, interessierte Marion Scheier vom DGB Südbrandenburg/Lausitz.

Sie thematisierte mit ihrer Frage gewerkschaftliche Lern- und Meinungsbildungsprozesse. Diese sind für den Beauftragten vom ver.di-Bundesvorstand in Hamburg Klaus Dieter Schwettcher wettscher prioritär. Er gehört zu den Aktivisten für direkte Demokratie und kann auf vielfältige Erfahrungen aus gewerkschaftlichem Engagement für Bürgerbegehren und –entscheide verweisen. Diese haben wesentlich mit erweiterten bzw. zu erweiternden demokratischen Rechten und öffentlicher Daseinsvorsorge zu tun. „Gesellschaftliches Engagement und gewerkschaftliches Eintreten für die Rechte abhängig Beschäftigter und ihrer Familien sind zwei Seiten derselben Medaille.“ Direkte Demokratie und Einflussnahme auf öffentliche Daseinsvorsorge seien ebenfalls zwei Seiten einer Medaille, werden demokratische und soziale Rechte als zusammengehörig und Demokratisierung der Gesellschaft als gewerkschaftliche Herausforderung gesehen. Dies aber verlange die Gewerkschaftsmitglieder als zugleich Arbeitnehmer/innen, Verbraucher/innen und Bürger/innen anzusprechen. Dabei müssten alle lernen. “Jeder Bürger- oder Volksentscheid ist eine riesige Bildungsveranstaltung”, meint Schwettcher.

Im Aufbrechen traditioneller Arbeitsteilung und traditioneller Rollenteilung besteht Transformatorisches. Es beginnt beim veränderten Selbstverständnis und beim solidarischen Ringen um Beteiligung unterschiedlich Betroffener an Entscheidungen, Einfluss auf Ressourcensteuerung und Ressourcennutzung sowie auf Kontrolle. Dabei muss die Eigentumsfrage neu gestellt werden.

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