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Lesenswerte Beiträge in Tageszeitungen gehen ja oft unter in dem Stapel Altpapier, auf dem sie im Tagesgeschäft landen. Das ist traurig, da viele Debatten entlang von Jahrestagen oder anderen Konjunkturankern immer wieder aufpoppen, das jedoch keine Garantie für steigende Qualität von Beiträgen in den Neuauflagen solcher Debatten bedeutet. Daher will ich hier schon mal für die sicherliche spätestens 2019 wiederkehrende Unrechtsstaats-Debatte festhalten, wie Stephan Ripplinger am 4.11.2014 im Neuen Deutschland argumentierte: Indem er den Begriff des Unrechtsstaats aus der trüben Moralsauce fischt, auf der er üblicherweise wie ein schuldzuweisendes Fettauge treibt, um ihn stattdessen wie einen analytischen Begriff zu benutzen. Der Effekt: Aus einem antikommunistisch-disziplinatorischen Moralbegriff wird ein rationales, herrschaftskritisches Analysewerkzeug. Der zentrale Absatz dieses begriffstransformatorischen Zaubertricks:

»Unrechtsstaat« ist fast ein Pleonasmus. Denn es muss einer nicht Thomas Hobbes gelesen haben, um zu wissen, dass sich Staaten in der Gewalt gründen und dann Gewalt ausüben, die sie »Recht« nennen. Dass dieses Recht von außen oder von unten wie Unrecht aussieht, sollte deshalb nicht überraschen. Also ist für seine Nutznießer ein »Rechtsstaat«, was für seine Opfer und für Dritte ein »Unrechtsstaat« sein kann.

Mittlerweile ist der Artikel auf den Seiten des ND in voller Länge nachlesbar.

 

One Response to “Unrechtsstaat schaahlaahlalalaah”

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