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Eine schwelende Frage ist die nach der weiteren Rolle des Staates in der Krise und der Zeit „danach“. Klar ist inzwischen, dass die Verstaatlichungen in keiner Weise Ansätze für eine substanzielle Veränderung der Politik bieten – dazu fehlt in Exekutive und Legislative das Interesse und im außerparlamentarischen Raum die Kraft. Die Verwendung der Mittel aus den Konjunkturpaketen wie auch die Geschäftspolitik der mehr oder weniger verstaatlichten Banken bleiben der Öffentlichkeit verschlossen, von demokratischer Gestaltung ganz zu schweigen. Inzwischen sind bestenfalls noch die Antworten auf parlamentarische Anfragen Quelle von einigermaßen substanziellen Informationen. In diesem Sinne sprachen wir in auch in unserer jüngsten Krisenanalyse von einer Dominanz der Exekutive. Nun will der Wirtschaftsminister offensichtlich dieser Tendenz weiteres Gewicht verleihen, indem er ein Gesetz zur Zwangsverwaltung maroder Banken erarbeiten lässt. Die Financial Times Deutschland spricht von „Bankenteignung light“ Dementsprechend sollen Banken, die von einer Insolvenz bedroht sind, einer Restrukturierungsverwaltung unterworfen werden. Die wiederum wird nur von Ministerialbeamten geführt: „Beschlossen wird die Restrukturierungsverwaltung durch einen Ausschuss, in dem je ein Vertreter von Kanzleramt, Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium sitzen.“
Ich glaube nicht, dass es einfach nur die Angst vor der ideologischen Dimension tatsächlicher Enteignungen geht. Wir beobachten vielleicht eine Tendenz des Neuentstehens staatsmonopolistischer Strukturen, wie sie bei Soffin schon handgreiflich ist.

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