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Norbert Röttgen, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stellt in einem Interview in der FAZ vom 10.8.09 S.2 seine Ansicht über den Unterschied von parlamentarischer und exekutierender Demokratie (1) und über sein Verhältnis zum deutschen Finanzkapital (2) so klar vor, dass sich jegliche Erläuterung der folgenden Dokumentation erübrigt:

(1)

ANTWORT: Das sehe ich nicht so. Die CSU möchte vor allem die Beteiligungsrechte des Parlaments stärken. Dabei müssen wir aber darauf achten, die Befugnisse der Bundesregierung im Europäischen Rat nicht so zu beschneiden, dass sie handlungsunfähig wird. Österreich hat vor Jahren erlebt, wie die eigene Regierung in Brüssel marginalisiert wird, wenn sie sich an eine strenge Vorgabe des Parlaments halten muss. Deutschland ist bislang der Motor der Europäischen Einigung gewesen und nicht die Bremse. Wir sollten die Begleitgesetze auf der Basis des Verfassungsgerichtsurteils so gestalten, dass das auch so bleibt. Um Europa in unserem Sinne und nach unseren hohen Standards mitgestalten zu können, braucht die deutsche Bundesregierung ein Höchstmaß an Flexibilität.
FRAGE: Die Befürworter der Österreich-Lösung argumentieren, dass die Regierung stets die Parlamentsmehrheit stellt. Wie sollte es gegen ihren Willen Vorgaben geben?
ANTWORT: Grundsätzlich trägt die Mehrheit die Regierung. Erfahrungsgemäß gilt aber nicht das Gesetz der täglichen Harmonie. Es kann Situationen geben, in denen die Parlamentsmehrheit in einem bestimmten Punkt etwas anderes will als die Regierung. Wir arbeiten an einer Verstärkung der Rechtfertigungspflichten der Bundesregierung. Es darf aber nicht zu Blockaden kommen.

(2)

Ich als Bürger möchte nicht wieder Objekt des angelsächsischen Finanzkapitalismus werden. Dagegen schützt mich nicht Deutschland, sondern Deutschland in Europa.

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