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„Umbrüche in der EU-Finanzarchitektur?“

[1]In den Mainstream-Medien ist von „Umbrüchen in der Finanzarchitektur“ die Rede. “Finanzarchitektur” klingt mystisch oder mystifizierend. Politökonomische Analyse spricht gegen “Umbrüche” und für “sehr wichtige Veränderungen”.

Vier Thesen zur Diskussion:

1.

Mit der “Finanzarchitektur” meint man im Allgemeinen den Aufbau und die Organisation der Finanzmärkte sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Sieht man sich genauer an, was darunter diskutiert wird, zeigt sich, dass “Finanzarchitektur” und “Finanzsystem” synonym gebraucht werden.

Wesentlich aber sind insbesondere drei Aussagen bzw. Feststellungen:

a)    Finanzen sind konzentrierte und zentralisierte Geldmengen, die über und mittels staatlichen Eingriffs gesellschaftliche Reproduktion realisieren helfen. Wie, zu welchem Zweck und mit welchen Interessen das erfolgt, ist Folge von den konkreten Akteurs- und gesellschaftlichen Machtverhältnissen. Finanzsysteme sind somit Ausdruck konkreter wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Kräftekonstellationen und als solche wesentlich für die Organisation gesellschaftlicher Arbeit und des gesellschaftlichen Lebens, für die Zirkulation von Gebrauchswerten und Werten, von Eigentumstiteln und Wertpapieren, für die Verteilung gesellschaftlichen Reichtums, für seine Umverteilung und für Spekulation. Das alles hat individuelle und kollektive, ökologische und soziale Konsequenzen.

b)    Hinter den “Finanzmärkten” stehen sehr konkrete Akteure, die sehr unterschiedlich mächtig sind, sehr Unterschiedliches tun und sehr unterschiedliche Interessen verfolgen.

c)    Die Mitgliedstaaten der EU bzw. ihre staatlichen Institutionen haben das EU-Finanzsystem begründet.

Die Gesamtheit der nationalen Finanzsysteme und der Währungsunionen sowie  ihrer Interaktionen wird globales (internationales) Finanzsystem oder “internationale Finanzarchitektur” genannt.

d)    Finanzsysteme haben eine Geschichte. Das ist zum einen wesentlich eine Geschichte des Geldes, zum anderen eine Geschichte von Interessenkämpfen und Kompromissen.

Zu dieser Geschichte gehören Umbrüche. „Umbrüche“ stehen für Entwicklungen, die das bisherige Zusammenspiel von Akteuren, Teilen und Teilsystemen erschüttern, stören bzw. beenden. Es muss also ein neues Zusammenspiel mit neuen Regeln zustande kommen und die Frage ist: wie verändern sich in der der sich dynamisch entwickelnden globalen und EU-Finanzarchitektur die verschiedenen Akteure und ihre Konstellationen?

 

Die EU-Finanzarchitektur weist zwar dramatische Veränderungen und sogar Einbrüche von Staaten und Akteuren auf, aber m. E. keine Umbrüche.

Die neoliberale Hegemonie bestimmt weiterhin die Auseinandersetzung mit der Krise, deren Ursachen und Verursacher nicht angegriffen und bekämpft werden.

Es soll lediglich besser verwaltet werden und auch das nur inkonsequent.

2.

Drei zusammenhängende Tendenzen bzw. Entwicklungen prägen die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion:

a) globale Instabilitäten, die insbesondere mit einer instabilen und tendenziell abnehmenden Rolle des Dollar zu tun haben

b) eine fortschreitende internationale Integration des Finanzhandels bzw. der Finanzmärkte statt.

c) die Finanzialisierung.

„Finanzialisierung“ meint, das Eindringen von Finanzmarktakteuren in Wirtschaftsprozesse und mit diesen in das gesellschaftliche Leben. Stichworte: kapitalgedeckte Rentensysteme, Kommerzialisierung und Privatisierung von sozialer Sicherung, von Bildung und Gesundheit.

Diese drei Tendenzen a), b) und c) sind wechselseitig mit fortschreitender neoliberaler Globalisierung und damit zunehmender globaler Konkurrenz verknüpft. Zugleich wachsen die globalen Probleme an.

 

Trotz der globalen Instabilitäten wurde bis zum Ausbruch der Krise 2007 in und ausgehend von den alten Industrieländern der angeblich notwendige Rückzug des Staates aus dem Finanzsektor gepredigt und weite Teile der Finanzmärkte wurden der staatlichen Aufsicht entzogen.

Zusätzlich wurden global Marktelemente auch in die Bankenaufsichtsregeln (Basel II) und in die Rechnungslegungsvorschriften (mark to market) eingebaut. So wurden prozyklische Wirkungen verstärkt und damit auch Finanz- und Wirtschaftskrisen.

 

Seit Ende der 60iger immer wieder Versuche unternommen, innerhalb der EWG bzw. EG ein eigenes Währungssystem zu etablieren – Stichworte “Werner-Plan” 1970.

Das hatte insbesondere mit zwei Problemen zu tun: mit dem nicht kalkulierbaren Dollar und mit den Wechselkursschwankungen bzw. –instabilitäten innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bzw. der Europäischen Gemeinschaft. Immer wieder musste die EWG/EG Wege finden, um die Wechselkurse zu stabilisieren und zugleich auf abgestimmte wirtschaftliche bzw. wirtschaftspolitische Entwicklung drängen.

 

Da die angestrebten festen Wechselkurse die dauerhafte Konvergenz zwischen den Staaten voraussetzen, wurde die Wirtschaftspolitik durch den Maastrichter Vertrag zur Angelegenheit von gemeinsamem Interesse erhoben.

Sie bleibt zwar in nationaler Verantwortung, muss aber koordiniert erfolgen und unterliegt supranationaler Überwachung, die sogar Sanktionen verhängen darf.

Komplementär zum Zentralbankstatut etabliert der Maastrichter Vertrag die das Europäische System der Zentralbanken betreffenden währungspolitischen Bestimmungen. Diese erklären die Preisstabilität als vorrangiges Ziel.

Zwecks dessen Erlangung ist die Europäische Zentralbank EZB weisungsautonom.

Außerhalb der EZB ist eine einzige geldpolitische Kompetenz verblieben: die der äußeren Währungspolitik. Die Kompetenz wäre jedoch eine Bedingung dafür, dass die EZB in der globalen Finanzarchitektur Stabilisierungspolitik betreiben könnte.

Für die Auswahl der Teilnehmerländer an der Wirtschafts- und Währungsunion wurde ein mehrjähriger Stabilitätstest zu vertraglich geregelten Konvergenzkriterien, den sogenannten fünf Maastricht-Kriterien, festgelegt.

Um bei supranationaler Geldpolitik der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik im Interesse der Währungsstabilität zusätzliche Haltelinien einzuziehen, initiierte der deutsche Finanzminister Theo Waigel 1996 zusätzlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Die Europäische Integration war immer zuerst eine wirtschaftliche, erst dann eine politische. Allerdings ist „die Wirtschaft“ in der Europäischen Gemeinschaft seit Maastricht eine monetaristisch geprägte: Die wirtschaftliche Integration ist nunmehr eine eher monetäre als stoffliche. Die wirtschaftlichen Ziele sind immer vor allem auf Finanzmärkte orientierte. Damit hat sich der Integrationsprozess verändert und orientiert sich seitdem insbesondere an den Interessen von Finanzmarktakteuren, auch wenn es nicht „Finanzmarktakteure pur“ sind.

Dabei ging es immer insbesondere um Stabilität der Währungskurse. Und immer war die Bundesrepublik Deutschland darauf bedacht, ihre widersprüchlichen Interessen durchzusetzen. Einerseits gilt die „starke Währung“ als übergeordnetes Stabilitätsziel, andererseits geht es der Bundesrepublik um Export- und Globalisierungsgewinne und daher um Deregulierung der Märkte und Destabilisierung von anderen Akteuren.

Seit Maastricht sind in den Europäischen Verträgen jene Auslöser enthalten, die den Import der Finanz- und Wirtschaftskrise aus den USA begünstigten und die Krise in der Europäischen Union bzw. in Europa beförderten:

–       Die Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte

–       Die Diskrepanzen in der Einkommens- und Vermögensverteilung

–       Die Ungleichgewichte in den Handels- und Zahlungsbilanzen

–       Die Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme, die der Gesamtphilosophie der Verträge und insbesondere der Orientierung auf nachhaltige öffentliche Finanzen erwächst

Stichwort: Rentenreformen; Rentenfonds sind Akteure auf den Finanzmärkten.

Der Lissabonner Vertrag bekräftigt die Preisstabilität als vorrangiges Ziel der Europäischen Zentralbank. Er klärt, dass die EZB darüber hinaus die Wirtschaftspolitik unterstützen darf. Allerdings ist sie dabei „offener Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichtet. Damit aber kann die EZB weder Finanzmärkte stabilisieren, noch aktive Beschäftigungspolitik und sozialökologisch nachhaltige Entwicklung befördern.

3.

Seit Ausbruch der Finanzkrise 2007 haben sich im Wesentlichen fünf Veränderungen im EU-Finanzsystem bzw. in der „EU-Finanzarchitektur“ vollzogen:

–       Verschärfung der Banken- und Finanzmarktaufsicht

–       Regelungen, die das Finanzmarktkasino verlangsamen

–       Eingriffe in die nationalen Haushaltspolitiken – „Europäisches Semester“

–       Einrichtung eines Euro-Stützungs-Systems

–       Umwidmung der Förderung zugunsten Euro-Stabilisierung und Standortkonkurrenz

Die Regulierung der Banken und der Finanzmärkte haben insbesondere mit Veränderungen der globalen Finanzarchitektur zu tun. Diese Veränderungen haben

wesentlich mit den informellen G20 zu tun, die es 2007 noch nicht gab und die Ausdruck von Veränderungen in der Weltwirtschaft sind – nicht zuletzt der Dynamik der BRICS-Staaten.

Die G20-Staaten kamen im April 2009 überein, die Regulierung der Banken und der Finanzmärkte zu verschärfen und insbesondere die Anforderungen an das Risikokapital zu erhöhen. Einige Regeln für die Finanzmärkte wurden eingeführt.

Das Entscheidende aber ist: Die globale Finanzarchitektur ist nach wie vor nicht gegen die Spekulation mit Währungen und Staatsschulden, mit Lebensmitteln, Rohstoffen und landwirtschaftlichen Nutzflächen gerichtet. Das Kasino darf sich weiter drehen und die Banken dürfen daran weiter teilhaben.

Die internationale Finanzarchitektur orientiert nicht auf eine Berechenbarkeit weltwirtschaftlicher Entwicklungen, die globale Probleme mildert und nachhaltig löst.

Die EU spitzt die Probleme weiter zu, auch wenn sie insgesamt in ihrem Wirkungsbereich das Finanzmarktkasino etwas im Tempo gedrosselt hat und um die Stabilisierung des Euros ringt. Damit verbindet sie allerdings keinerlei Strategie sozial und ökologisch nachhaltiger Entwicklung. Die in diesem Sinne notwendigen Umbrüche in der EU-Finanzarchitektur stehen also noch aus.

Fakten zur EU-Politik als Reaktion auf jüngste Finanz- und Wirtschaftskrisen:

–       EU hat im November 2009 die Banken-Richtlinie 2006/48 geändert. Trotz Finanzkrise näherte sie sich den Basel-II-Beschlüssen, die eine Eigenkapitaldeckung von 8% des Kreditvolumens vorschreiben und prozyklisch ausgerichtet sind.

–       Die EU hat ein System der Finanzmarktaufsicht geschaffen und damit entsprechende Behörden etabliert. Sieht man sich die Regeln und die Ausstattung an, kommt Zweifel an ihrer Effektivität auf.

–       Obwohl die Staaten enorme Finanzmittel zur Bankenrettung aufgebracht haben, haben sie darauf verzichtet, ihre Rettungsaktionen zu sichern. Auch haben sie trotz verschiedener offizieller Initiativen bisher darauf verzichtet, den Finanzsektor für seine Krisen-Verursachung und Rettung auch nur halbwegs konsequent „zur Kasse“ zu nötigen.

–       Fasst man die Anforderungen an Ratingagenturen zusammen, wird klar, dass mit der nun eingeführten Registrierungspflicht für Agenturen deren Bedeutung für die Finanzmärkte und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht entsprochen wird.

–       Die EU verbietet weder bestimmte Typen von Fonds noch bestimmte für diese typische Geschäftspraktiken. Durchgerungen hat sie sich nur zu rechtlichen Anforderungen an die Alternativen-Fonds-Manager (AIF-Manager) und zum Aufschieben von Praktiken zur Zerlegung von Unternehmen.

–       Leerverkäufe sollen nicht verboten werden, was aber das einzig Sinnvolle wäre. Die AIF und OTC  und das Finanzmarktkasino insgesamt müssen nach Ansicht der Regierenden und der EU-Institutionen zwar sicherer werden, aber nicht geschlossen werden. (Siehe dazu Fisahn [2])

Bei der Euro-Stabilisierung geht es insbesondere um zwei Finanzarchitektur-Veränderungen: Um a) die Europäische  Finanzstabilisierungsfazilität und den Europäischen Stabilisierungsmechanismus und b) um die six packets zur Durchsetzung strengerer Haushaltsdisziplin. Dabei wachsen das Gewicht der Europäischen Kommission, Deutschlands im Bündnis mit Österreich, den Niederlanden und – zusätzlich widersprüchlich – Frankreichs sowie des IWF: Diese setzen im Einvernehmen mit Finanzakteuren gleichgerichtet auf eine Verschärfung bzw. Radikalisierung austeritätspolitischer Maßnahmen. (Siehe dazu ifg [3])

Das Europäische Parlament hat am 28.9. sechs Maßnahmen für mehr Haushaltsdisziplin bestätigt. Die EU-Institutionen können nunmehr die monetäre Entwicklung eines Landes stärker überwachen und beeinflussen. Damit sollen Defizite und spekulative Auswüchse wie Immobilienblasen verhindert werden. Überwachung und Sanktionen für die nach monetären Kriterien als “schwach” bewerteten Länder sollen die Währung stützen und schwächen Demokratie. Die Auflagen für Griechenland und andere, die den Rettungsschirm in Anspruch nehmen müssen, bedeuten Demokratieabbau und mehren Gefahren für die nächsten Finanzkrisen, denn es soll großartig privatisiert werden – insbesondere die sozialen Sicherungssysteme.

Die EU will künftig auch wirtschaftliche Ungleichgewichte bekämpfen – etwa zu hohe Defizite in der Handelsbilanz und zu hohe Überschüsse. Die Bundesregierung hatte dagegen gekämpft, dass starke Überschussländer wie Deutschland „an den Pranger“ gestellt werden können.

4.

Dass die Linken ein eigenständiges Projekt alternativer europäischer Integration brauchen, liegt seit langem auf der Hand. Das kann nur in tatsächlichen politischen Auseinandersetzungen entwickelt und durchgesetzt werden  im –

–       Kampf um soziale, ökologische und demokratische Mindeststandards

–       Kampf gegen die Spekulation mit Währungen, Lebensmitteln, Rohstoffen, Staatsschulden, landwirtschaftlicher Nutzfläche

–       Kampf um Einflussnahme auf öffentliche Finanzen, insbesondere auf das Steuersystem und die Regulierung der Finanzsysteme

–       Ringen um Aktive Lokal- und Regionalentwicklung, die sich an sozialen und ökologischen Erfordernissen und den Interessen der Menschen richtet

–       Kampf gegen die vier Krisenursachen und ihre Verursacher.

Auch und insbesondere auf Grund der Schwäche der Linken sind im Verlaufe der Jahrzehnte jene gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen stärker geworden, die sozial und ökologisch zerstörerisch sind. Die global Herrschenden, die Kapitaloligarchien und mit ihnen die führenden Akteure in der Finanzsphäre bestimmen weiterhin die Richtung und die Art und Weise, in denen sich menschliche Lebensverhältnisse bewegen. Sie haben vielfach ihren Sitz bzw. ihr Machtzentrum in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland. Sie prägen unseren Alltag und können sich auf den Konsens mit relevanten Bevölkerungsgruppen bzw. mit Bevölkerungsmehrheiten stützen.

Die Linken sollten sich also ihrer schwachen Position in der Gesellschaft bewusst sein und insbesondere dorthin gehen, wo Menschen hier und heute solidarischer, sozial und ökologisch verantwortungsvoller, vernünftiger als der Mainstream handeln oder aber sagen, „was man tun müsste“, was sie „eigentlich tun wollten“. Das betrifft insbesondere vier Bereiche: a) öffentliche Finanzen und damit nicht zuletzt soziale Sicherungssysteme, Entwicklungshilfe, Haushaltssanierung und Schulden-Tilgung, die Problematik der Finanzmärkte, b) besondere Vorhaben der Herrschenden, der Regierenden, konkreter Konzerne wie Privatisierung, PPP , Megaprojekte bzw. Probleme in der Kommune oder Region, die häufig mit der Energie-, Transport-, Landwirtschaft/dem Agrobusiness, der „Sicherheit /Verteidigung“ und damit insgesamt mit Standorten von Problemverursachern, mit konkreten Technologien und Investitionen zu tun haben, c) die Auseinandersetzung mit Armut/sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung und Repression/Gewalt – das Eintreten für soziale, demokratische und ökologische (Mindest)Standards, d) Kämpfe gegen bereits realisierte bzw. in-die-Realisierung-gehende sozial und ökologisch zerstörerische Projekte/Praktiken von Regierungen und internationalen Institutionen (EU, WTO) wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie, Freihandelsabkommen, WTO-Vereinbarungen.

Diese vier Bereiche, in denen Bürgerinnen und Bürger politische aktiv sind, sind zugleich Bereiche in der politischen Auseinandersetzung mit Kapitaloligarchien, den Verursachern der Finanzkrise. Die Auseinandersetzungen finden zum einen vor allem in Regionen statt. Sie haben zum anderen mit Entscheidungen zu Grenzen und Schranken, zum Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel, zu politischen Interventionen für oder wider Kapitaloligarchien zu tun. Die Probleme haben auf Grund wirtschaftlicher Verflechtung und „Europäischer Verträge“ immer eine EU-Dimension. Um diese beeinflussen und künftig bestimmen zu können, müssen sich die Linken „einen Kopf machen“ und kämpfen (lernen).

 

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1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "„Umbrüche in der EU-Finanzarchitektur?“"

#1 Kommentar von Judith Dellheim am November 21, 2011 00000011 8:50 pm 132190862908Mo, 21 Nov 2011 20:50:29 +0000

Der Beitrages wird in “4 Notizen zur jüngsten Euro-Debatte” vom 21.11.2011 aktualisiert.