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Bemerkenswert ist der einseitige Gleichklang in der Reaktion auf die Vorlage des Berichts „Deutschlands-Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft“ der „Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung“ am 30.Mai 2011. Sie konzentrierte sich auf den politischen Schlüsselkonflikt des Laufzeitendes der Meiler, die folgende Gesetzesprozedur und die mit dem dramatischen energiepolitischen Positionsschwenk der Merkel-Regierung verbundene weitreichende Veränderung der politischen Landschaft: der letzte große gesellschaftliche Grundkonflikt sei abgeräumt, jede können wieder mit jedem auf dem gemeinsamen Weg in die neuen Hegemonie, die „grünen Neoliberalismus“ zu nennen als ausgesprochen unfein oder als Markenzeichen einfallslosen Sektierertums gilt. Der Spiegel fabuliert vom „Ein-Parteien-Staat“. Die Linke ist da schon gar keine Partei mehr und vom Spielfeld. So die Geschichte vom triumphalen Einstieg in die neue Konsenswelt.

Politik statt Ethik…

Thematisiert werden das Parteienspiel und die damit verknüpften Kräftekonstellationen. Unterschlagen wird dabei, dass zwischen den Vorschlägen der Ethik-Kommission und denen der Regierung und Länder zahlreiche grundlegende Unterschiede existieren, wie eine der wenigen sachbezogenen Analysen (von Greenpeace) überzeugend zeigte. Zu nennen sind folgende Punkte:

  • Die Regierung folgt nicht der Empfehlung der  Ethik-Kommission, die Meiler nach dem verbleibenden Risiko und ihrer Bedeutung im Stromnetz abzuschalten. Die Möglichkeit früher auszusteigen, ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen.
  • Der Gesetzentwurf sieht kein spezielles Monitoring vor, d.h. Fortschritte und Fehlentwicklungen der Energiewende sollen nicht regelmäßig zentral erfasst, beobachtet, analysiert und überwacht werden. Es soll keine Bewertung von Fortschritten und Fehlentwicklung geben und auch keine daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen. Die einzelnen Ressorts werden stattdessen möglicherweise periodisch Berichte zum Fortschritt der Energiewende innerhalb ihres Bereiches liefern
  • Der Gesetzentwurf sieht keinen Parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende vor, der der Regierung auf Basis eines Monitorings jährlich Handlungsempfehlungen und Grundlagen für Lenkungsentscheidungen vorlegt. Die Bundesregierung sieht bis dato keine solche organisatorische Schlüsselstelle vor, obwohl sie für ein wirkungsstarkes und zielgerichtetes Handeln in der Energiewende notwendig erscheint.
  • Der Gesetzentwurf sieht kein Nationales Forum Energiewende vor. Es ist auch keine ähnliche pluralistische Beteiligung der Fachöffentlichkeit und der Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft und Wirtschaft vorgesehen. Es wird in keiner Weise sichergestellt, dass Annahmen und Szenarien zur Energiepolitik begründet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Die Regierung hat keinen koordinierten Einstiegsplan vorgelegt und auch nicht angekündigt. Ein umfassendes Energiekonzept, das die Anregungen der Ethik- Kommission widerspiegelt, ist nicht geplant. Die Ethik-Kommission hat für den Ausstieg auch Einstiegskoordinaten benannt und erläutert, insbesondere Gas als Brückentechnologie. Einstiegsplan und Energiekonzept werden bei ihr zwar nicht explizit erwähnt, aber in zentralen Empfehlungen vorausgesetzt.
  • Haftung und Versicherung: Die Bundesregierung hat bisher diese Thema nicht erkennbar aufgegriffen, weder in der nationalen Gesetzgebung (Atomrechtliche Deckungsvorsorge Verordnung) noch durch Initiativen auf europäischer oder internationaler Ebene.
  • Endlagerung: Die Empfehlungen der Ethik-Kommission, insbesondere die Rückholbarkeit, wurden nicht in den Entwurf des Atomgesetzes mit aufgenommen.
  • Eine Proliferationsklausel ist im geplanten Gesetz nicht vorgesehen.

Als Aufgabenstellung der Kommissionsarbeit hatte Merkel formuliert: „Diese Ethikkommission wird die Aufgabe haben, Risiken zu bewerten und einzuordnen. Das heißt, sie wird sich auf der einen Seite mit den Fragen der Sicherheit der Kernenergie beschäftigen, aber auf der anderen Seite auch mit der Schlüssigkeit der Frage: Wie kann ich den Ausstieg mit Augenmaß so vollziehen, dass der Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien ein praktikabler ist, ein vernünftiger ist.“ Hier werden Ausstieg aus der Kernenergienutzung und Übergang zusammen gedacht. Die im Bericht vorgeschlagenen oder zumindest angelegten Instrumente der Kontrolle (Monitoring), Beteiligung (unabhängiger Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende, Nationales Forum Energiewende „um Entscheidungen zur Energiewende auf allen Ebenen voranzutreiben“), Kohärenz (Konzept, Planung, „umfassendes Projektmanagement“) und internationaler Positionierung (Proliferation, Haftung) spielen freilich im Gesetzgebungsprojekt nach dem aktuellen Stand keine oder nur eine randständige Rolle. Der aktuelle Fokus ist Ausstieg (also Vom-Netz-Nehmen der AKWs) und bestenfalls peripher der dann noch lange dauernde Rückbau des Nuklearkomplexes, nicht aber die Transition zu einer anderen Energieordnung. Von den sozialen Kosten des Rückbaus und einem sozial gerechten Übergang zu einem anderen Energiesystem ist fast nirgends die Rede. Damit wurden zentrale Empfehlungen der Kommission, die auf eine langfristige, dynamische Institutionalisierung eines weitreichenden reformkapitalistischen Rück- und Umbauprojekts abzielten (zunächst!) gekappt. Die Option auf eine durchaus begrenzte gesellschaftliche Teilhabe und Kontrolle tritt in den Hintergrund und das Management der strategischen Rückbaupolitik des Energiesektors soll im unmittelbaren Entscheidungs- und Machtraum der alten Energieindustrie und ihrer altministeriellen, „bewährten“ Kooperationspartner verbleiben. Sie sollen „angemessen“ im Geschäft bleiben – auch wenn sich absehbar die stofflichen Grundlagen des Energiesystems massiv ändern.

Konturen des Übergangs

Der Titel des Berichts der Ethikkommission heißt nicht: „Ausstieg“ sondern: „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft.“ Das zentrale Thema des Papiers ist tatsächlich weit mehr als die Legitimation des Ausstiegs aus der Kernenergienutzung und die Konstruktion eines Konsens („um Vertrauen wiederherzustellen“), sondern es zeichnet zugleich konkrete Umrisse eines zentralen, gleichwohl sektoral und funktionell begrenzten reformkapitalistischen Transformationsprojekts, das ohne einen solchen Konsens nicht realisiert werden kann. Wie die Ethikkommission nun mit Konsensbildung und vor allem mit der Konzeptualisierung „ihres“ Transformationsprojekts umgeht, ist für eine Linke, die über Transformationsprozesse ganz anderer Art nachdenkt, von beträchtlichem Interesse.

Wie ist ihre Lagebeschreibung des ideologischen Feldes? Ausgegangen wird von einer krisenhaften, antagonistischen Konfliktsituation. In der Atomfrage stünden sich unvereinbare Auffassungen gegenüber, die zu einer „vergifteten, schädlichen Atmosphäre“ geführt hätten. In der Risikowahrnehmung und –bewertung konkurrierten eine kategorische Ablehnung und relativierende Abwägungen. Fukushima und seine politischen Effekte hätten zu einer weiteren Verschärfung dieses ideologischen Konflikts und auch zu einer Verschiebung der politischen Konstellationen geführt, da sich die Risikowahrnehmung verändert und die offenbare Verunsicherung zu Kontrollverlust geführt hätte. Das Kunststück des Brückenschlags („Brücke der Verständigung“) zwischen den „unvereinbaren“ Positionen leistet nun eine Verschiebung ins Pragmatische: da man sich ein Stück weit einig ist über die beträchtlich riskante Natur der Atomenergie- und technik, ist die Gemeinsamkeit der Akzeptanz des Vorliegens risikoärmerer und damit praktikabler Alternativen entscheidend. Eine substantielle Risikobewertung nichtnuklearer Energien erfolgt dabei freilich nicht. Risikominimierung ist möglich, da nach drei Jahrzehnten Aufbau alternativer nichtfossiler Energien sie praktisch in so hohem Maße anwendbar scheinen, dass sie binnen kurzer Zeit zu einer dominanten Basistechnologie ausgebaut werden können. Die divergierenden Positionen in der Risikofrage bleiben unversöhnlich, aber das Spielfeld wird gewechselt: der Konsens über Ausstieg und Rückbau ergibt sich daraus, dass der Umbau zu einer risikoärmeren Welt praktikabel ist. Dieser Gesichtspunkt des Vorliegens eines praktikablen, bereits verbreiteten, erfahrungsbasierten und zukunftsfesten (komplexen) – also bereits weit entwickelten und in diesem Fall bereits mit beträchtlichen Machtressourcen ausgestatteten und in relevanten (oder sogar Mehrheits-) Sektoren der Gesellschaft stark verankerten, ja populären Entwicklungspfades ist in diesem Kalkül die zentrale Möglichkeitsbedingung für einen Richtungswechsel („Wende“), dessen Erfolg einen solchen Konsens voraussetzt: „Dieser Konsens ist die Grundvoraussetzung für den Umbau der Struktur der Energieversorgung. Demokratische Gesellschaften brauchen für anspruchsvolle, gesellschaftliche Veränderungen einen derartigen Konsens. Der zu bildende Konsens muss langfristig Bestand haben“ (E, 9). Konsensbildung operiert mit dem Versprechen einer praktikablen, vorteilhaften (risikoärmeren), zeitnahen (zehn Jahre) und krisenfreien oder zumindest krisenfesten Transition. Dieser Übergang soll

  • Keine Abstriche im Klimaschutz als einem konkurrierenden ökologischen Ziel zulassen
  • Trotz Stilllegung und Rückbau mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden sein (soziale Sicherheit) und neue Bildungsoptionen öffnen
  • Durch den Rückbau der atomaren Stromversorgung die Versorgungssicherheit nicht gefährden (Konsumentenbedürfnis!) und
  • den Ausbau oder Zubau der nichtfossilen bzw. regenerativen Energien so realisieren, dass Überlastungen vermieden werden.

In der gesellschaftspolitisch zentralen Frage des Risikos / der Sicherheit wird eine bessere Lösung versprochen. Zur Konturierung des Entwicklungspfades gehört, dass die Veränderung der stofflichen Basis der Energieversorgung auf keinen Fall den Rahmen marktwirtschaftliche Praxen verlassen soll (z.B. durch Rationierung oder Preisfestlegungen über staatliche Vorgaben). Insgesamt wird mit dem Versprechen operiert, dass die ökonomische Weltmarktposition der BRD und ihr Eigentums-, Wachstums-, Akkumulations- und Exportmodell durch diesen Entwicklungspfad gestärkt werde.

Dennoch werden auch andere Perspektiven aufgemacht („Netze sind nicht mehr nur unter dem Blickwinkel der Marktliberalisierung und des privatwirtschaftlichen Zugangs zu sehen, sondern in ihrer Funktion als Daseinsvorsorge“, E 37).  In ähnlicher Richtung gehen Erwägungen über die preisdämpfende Wirkung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung oder einer halbjährlichen Stromreserve, deren Aufbau gefordert wird sowie des Übergangs zu Kapazitätsmärkten, wodurch „am besten auf die Preisstabilität eingewirkt werden“ könne. Einerseits macht sich das Papier für den prioritären Ausbau der im Wesentlichen nur durch kapitalstarke Akteure zu stemmenden Offshore-Windkraftwerke oder zentralistische Energieproduktionen wie Desertec (E 32) stark, andererseits plädiert es für Dezentralität beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, Aufwertung kommunaler Lösungen und lokaler Akteure wie Genossenschaften usw. (E 32f).  Gerade die starke Referenz auf das vorhandene soziale Backing eines Umstiegs zieht sich durch das gesamte Papier. Zum konfliktreichen Zusammenhang von Energieversorgung und Welternährung formuliert das Papier der Kommission klar: „Die Zukunft kann indessen nur darin liegen, dass der Produktion von Nahrungsmitteln Vorrang gegeben wird und der Anbau von Biomasse (Bioenergien) nach den Maßstäben der Nachhaltigkeit erfolgt.“ (E 33)

Das Kommissionspapier ist in der Formulierung langfristiger Zielsetzungen eher diffus, betont aber mit der Forderung nach Monitoring („Analyse, Bewertung, Handlungsempfehlung“ – Bearbeitung von Zielkonflikten) eine Offenheit gegenüber schwacher politischer Steuerung. Unternehmen sollen „Nachhaltigkeitserklärungen“ abgeben. Die ausgreifende Rede vom „Gemeinschaftswerk Energiezukunft Deutschlands“ ist ein Versuch, die zu erwartenden Veränderungskonflikte politisch-diskursiv zu bearbeiten und einen ständig neu „übergreifend von allen politischen Parteien getragenen“ (E, 16) Prozess der Konsensbildung zu organisieren, indem nicht nur politische, ökonomische und zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen werden, sondern  auch „Konsumentennachfrage und bürgerschaftliches Engagement“ (E, 18f.) gestärkt werden: „Je stärker die Energiepolitik auf das dezentrale Mitmachen und die eigene Entscheidung der Bürger setzt, desto her stellt sich ein Konsens über die Energiewende ein.“ (E,18). Diese Mobilisierungsperspektive wird in Begriffen der Ökonomie formuliert: Verbraucher wirkten als Marktteilnehmer (Nachfrager für energieeffiziente Produkte und Dienste), Koproduzenten (dezentrale Einsparung z.B. durch Haussanierung oder andere Mobilität und Produktion von Energie) und als politische Bürger und Bürgerinnen, die sich an lokalen und übergreifenden Entscheidungsprozessen beteiligen. Gegenüber der Angebots- soll die Nachfrage- bzw. Verbrauchsseite stark gemacht werden und entsprechend auch staatlich / ordnungsrechtlich gestützt werden – bis hin zum „energetischen Mietspiegel“. Weit weniger Aufmerksamkeit gilt der Seite der Produzenten (Arbeitnehmer) – hochgeschätzt zwei Zeilen.

How to come from here to…?

Für diese Entscheidungsprozesse über die Zielkonflikte, die den gesamten Prozess der Transition begleiten werden und die Qualität, Tiefe, Richtung und Zieladäquanz des Übergangsprozesses festlegen werden, formuliert der Bericht interessanterweise sieben operative Prüfkriterien, die zur Situationseinschätzung bei solchen Konflikten herangezogen werden sollen (Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit, soziale Aspekte der Kostenverteilung, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Vermeidung einseitiger Importabhängigkeit). Die Formulierung solcher Prüfkriterien (bis hin zu quantitativen Details) ist ein wesentliches Moment jedes Transitionsmanagements. Welche Aspekte diese Kriterien umfassen, entscheidet sich danach, ob sie zur Krisenfestigkeit des Übergangsprozesses hin zur erneuerbaren Energie als Basistechnologie  beitragen – zweifellos ein zentraler Aspekt, der Voraussichtsetzung des angestrebten Konsens ist. Dementsprechend werden z.B. die möglichen wirtschaftlichen Effekte stark gemacht, die hochgradig unkalkulierbaren Finanzierungsdimensionen dagegen eher knapp angesprochen. Das bedeutet aber auch, dass weiterreichende Umbauvorstellungen wie z.B. die Frage nach der Sozialstruktur des Energieverbrauchs, Gleichheitsaspekte, Arbeitsverhältnisse, Betriebsweisen, Planungs- und Steuerungsoptionen, Umbau des Steuersystems oder die Veränderung von Kultur- und Lebensstilen nicht systematisch ins Spiel kommen. Eine solche Einbeziehung (s. E 18) würde auch bedeuten zu untersuchen, inwieweit der Energieumbau anschlussfähig ist an andere dynamische Veränderungsprozesse oder sie sogar in Gang setzt. Eine Ausnahme stellt das Votum dar, „die Gebäudesanierung zur energetischen Stadtsanierung im Rahmen von kommunalen Nachhaltigkeitsstrategien (zu) machen“ (E 30).  Der Bericht konzentriert sich auf kurz- und mittelfristig zu bearbeitende Handlungsfelder, Verfahren und Institutionen (Akteure). Die strategische soziale Grundfrage in dem an normativen Optionen keineswegs armen Text allerdings, von wem zukünftig die erneuerbare Energie zu welchen Zwecken genutzt werden sollte, wird mehrfach eher deklaratorisch erwähnt (E 8, 9, 11, 16)  aber nicht bearbeitet.  Er betont also materiell-stoffliche bzw. energetische und institutionelle (demokratische) Momente der Transformation und – in erster Linie – Transition, vernachlässigt aber doch weiterreichende sozialökonomische Aspekte und geht (kaum überraschend) von einem „nachhaltigen“, bestandsfähigen (und nicht kontraproduktiven) Akkumulations-, Wachstums- und Exportmodell des deutschen Kapitalismus aus.

 

5 Responses to “Transformation, kapitalistisch? Zum Energiewendebericht der Ethikkommission.”

  1. […] Tatsächlich aber war die Reaktion von Greenpeace oder auch dem BUND differenzierter. Sie vermerkten, dass Lage und AutorInnen da ein bemerkenswertes Dokument über Wandel, Veränderung, Transition, Transformation hinterlassen hatten. Es gibt gerade der antipawlowschen Linken Anlaß, über seine Methodologie nachzudenken. […]

  2. die gegenüberstellung von greenpeace vergleicht den ethik-kommissions-vorschlag mit den in merkels ausstiegsgesetzen vorgesehenen regelungen:
    beachte auf seite 5 die problematik der restlaufzeiten/festen abschalttermine, weil da schon auf der faktenebene fast überall so ziemlich viel daneben geht. kurz: die restlaufzeiten der für immer abgeschalteten moratoriumsmeiler werden übertragen. für alle übrigen gilt dann je ein festes laufzeitenddatum auf der basis von x betriebsjahren. ergo: den konzernen wird zwar durch die zugrundelegung von x betriebsjahren (und eben nicht dem möglichst schnellen ausstieg, vgl. greenpeace oder öko-institut und Die Linke) ein irres geschenk gemacht, aber blockaden machen durch die festen abschalttermine so real sinn. effektiv können dann natürlich auch genehmigungsbefugte länderbehörden und sonstige ämter blockieren, indem sie immer wieder betriebsgenehmigungen aussetzen… jeder blockierte tag geht den energiekonzernen vom gewinn ab – und den menschen vom restrisiko.
    sehr interessant auch der graphische vergleich der laufzeiten mit dem rot-grünen ausstiegsplan auf den beiden letzten seiten des greenpeace-papiers.

  3. […] lesenswerten Beitrag von Rainer Rilling sollten noch einige Anmerkungen folgen: Das für Linke hochgradig Interessante am Bericht der […]

  4. […] Thematisiert werden das Parteienspiel und die damit verknüpften Kräftekonstellationen. Unterschlagen wird dabei, … -> Weiterlesen auf MEHRING1 […]

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