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Wenige Tage vor dem “Energie-Spitzentreffen” der Kanzlerin Ende voriger Woche hatte der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sein Hauptgutachten “Welt im Wandel: Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation” fertigstellt, der Regierung und der Öffentlichkeit eine “Zusammenfassung für Entscheidungsträger” übergeben. Frau Kanzlerin und ihre Ministerkollegen haben es offenbar gleich erst einmal beiseite gelegt. Andernfalls wäre das Treffen wesentlich anders verlaufen und geendet.

Unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima wirbt der WBGU für eine „Große Transformation zur Klimaverträglichkeit“ bzw. „zur nachhaltigen Gesellschaft …, die innerhalb der planetarischen Leitplanken der Nachhaltigkeit verlaufen muss.“ (WBGU 2011, 1) Sie  sei „moralisch ebenso geboten wie die Abschaffung der Sklaverei“ (WBGU 2011, 1).

Der „Abschaffung“ durch den Staat aber gingen gesellschaftliche Wandlungen voraus – Entwicklungen, die die Machtpositionen der Opfer und Gegner/innen von Sklaverei gegenüber den Sklavenhaltern stärkten. Das war insbesondere mit veränderten ökonomischen Positionen und den Interessen der Sklaverei-Gegner/innen verbunden.

Obwohl der WBGU von der „’Großen Transformation’ zur nachhaltigen Gesellschaft“ spricht und auf „Langzeitstudien“ verweist, die „[eindeutig] zeigen, dass sich immer mehr Menschen welt­weit einen Wandel in Richtung Langfristigkeit und Zukunftsfähigkeit wünschen“  (WBGU 2011, 1), gibt es für ihn letztendlich keinen wirklichen gesellschaftlichen Wandel. Das ist einerseits sehr verständlich, denn der WBGU berät die Bundesregierung und will Regierungshandeln beeinflussen. Andererseits aber wäre zu diskutieren, wie Wissen und Vorschläge von etablierten Wissenschaftler/innen zu Einsichten von Regierenden werden und weiter in Regierungshandeln münden können, das sich gegen die Interessen von führenden wirtschaftlichen Akteuren richtet. Der WBGU benennt diese Akteure nicht, sondern lediglich „Blockaden“ notwendiger Transformation und „Transformationsfelder“ oder „Hauptfeiler der heutigen Weltgesellschaft“, die transformiert werden müssen. Diese Felder bzw. Pfeiler sind: „Erstens, die Energiesysteme unter Einschluss des Ver­kehrssektors, von denen die gesamte Wirtschaft abhängt und die derzeit wegen der hohen Entwick­lungsdynamik der Schwellenländer vor einem neuen Wachstumsschub stehen. … Zweitens, die urbanen Räume, die der­zeit für drei Viertel der globalen Endenergienachfrage verantwortlich sind und deren Bevölkerung sich bis 2050 auf 6 Mrd. verdoppeln wird. Drittens, die Land­nutzungssysteme (der Land- und Forstwirtschaft ein­schließlich der Waldrodungen), aus denen derzeit knapp ein Viertel der globalen Treibhausgasemissionen stammen.“ (WBGU 2011, 4).

Damit werden von Beginn an die Organisation gesellschaftlicher Arbeit und gesellschaftlichen Lebens, die mit der Transportproblematik – hier auf „Verkehr“ reduziert – marginalisiert und der militärisch-industrielle Komplex ausgeblendet. Das folgt leicht daraus, wenn gesellschaftliche Verhältnisse nicht gesehen werden, und schränkt die Sicht auf Transformationsprobleme weiter gravierend ein. Schließlich ist vor allem der MIK ein wirkungsmächtiger Gegner der „Großen Transformation“, der bestehende Macht-, Verteilungs-, Produktions- und Konsumtionsstrukturen erhalten will. Hinzu kömmt, dass wichtige – zumindest potenzielle – Akteure dieser Transformation wie die Friedensbewegung nicht angesprochen werden. Weiter kommt hinzu, dass bei Ausblendung gesellschaftlicher Verhältnisse der Staat nur instrumentell gesehen wird, nicht als Zusammenfassung, Verdichtung dieser Verhältnisse (wie bei Marx und Poulantzas).

Wiederum folgerichtig soll gemäß WBGU-Logik durch den Staat die „Blockade der großen Transformation“ beendet und der Übergang beschleunigt werden. So wird die „Schaffung eines nachhaltigen Ordnungsrahmens“ gefordert, der dafür sorgt, „dass Wohlstand, Demokratie und Sicherheit mit Blick auf die natürlichen Grenzen des Erdsystems gestaltet und insbesondere Entwicklungspfade beschritten werden, die mit der 2 °C-Klimaschutzleitplanke kompatibel sind.“ (WBGU 2011, 1).

Die Dramatik jener, deren Lebensbedingungen auch bei Erlangung der „Klimaschutzleitplanke“ schwinden und lokal verschwinden und damit sofortige, kurz-, mittel- und langfristige Hilfen für sie sind in der „Zusammenfassung für Entscheidungsträger“ kein wirkliches Thema. Allerdings werden „Fairness und Gerechtigkeit“ angemahnt (WBGU 2011, 1).

Die Klimaproblematik sehend und die Bedeutung des Zeitfaktors kennend fordert der WBGU dringliches Staatsagieren und zeigt, dass die „große Transformation“ machbar sei, weil „die technologischen Potenziale zur umfassenden Dekarbonisierung vorhanden“ und „die politischen Instrumente für eine klimaverträg­liche Transformation wohlbekannt sind“ (WBGU 2011, 1).

Das steht im Widerspruch zu jenen Passagen, die die „Transformation zur klimaverträglichen Gesellschaft“ als „offenen Suchprozess“ erklären (WBGU 2011, 2, 3, 9, 21, 22, 23, 25) und verlangen, „kurzfristige Inte­ressenskalküle zugunsten globaler Kooperationsme­chanismen“ zurückzustellen (WBGU 2011, 1). Der Widerspruch wird nicht erklärt, aber erklärt wird:

„Die Gesellschaften müssen auf eine neue ‚Geschäftsgrund­lage’ gestellt werden. Es geht um einen neuen Weltge­sellschaftsvertrag für eine klimaverträgliche und nach­haltige Weltwirtschaftsordnung. Dessen zentrale Idee ist, dass Individuen und die Zivilgesellschaften, die Staaten und die Staatengemeinschaft sowie die Wirt­schaft und die Wissenschaft kollektive Verantwortung für die Vermeidung gefährlichen Klimawandels und für die Abwendung anderer Gefährdungen der Menschheit als Teil des Erdsystems übernehmen. Der Gesellschafts­vertrag kombiniert eine Kultur der Achtsamkeit (aus ökologischer Verantwortung) mit einer Kultur der Teil­habe (als demokratische Verantwortung) sowie mit einer Kultur der Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen (Zukunftsverantwortung).

Ein zentrales Element in einem solchen Gesellschafts­vertrag ist der ‚gestaltende Staat’, der für die Transfor­mation aktiv Prioritäten setzt, gleichzeitig erweiterte Partizipationsmöglichkeiten für seine Bürger bietet und der Wirtschaft Handlungsoptionen für Nachhaltigkeit eröffnet. Der Gesellschaftsvertrag umfasst auch neue Formen globaler Willensbildung und Kooperation. Die Schaffung eines dem Weltsicherheitsrat ebenbürtigen ‚UN-Rates für Nachhaltige Entwicklung’ sowie die Bil­dung internationaler Klimaallianzen zwischen Staaten, internationalen Organisationen, Städten, Unterneh­men, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organi­sationen wären hierfür Beispiele.

Das Konzept eines neuen Gesellschaftsvertrages für die Transformation zur Nachhaltigkeit – weniger auf dem Papier als im Bewusstsein der Menschen – entwi­ckelt der WBGU in Analogie zur Herausbildung der Industriegesellschaften im Verlauf des 19. Jahrhun­derts. …

Indem der WBGU die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Transformation aufzeigt, Pioniere des Wandels benennt, Blockademechanismen identifiziert sowie politische und institutionelle Ansätze zu deren Überwindung entwickelt, veranschaulicht er die ‚Bedingungen der Möglichkeit’ (Immanuel Kant) des Übergangs zu Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit. Damit möchte der WBGU der Politik, aber auch der Wirtschaft und den gesellschaftlichen Akteuren Mut machen, den Wandel zu wagen.“ (WBGU 2011, 2)

Angesichts der Dramatik sozialer, ökologischer und globaler Probleme wäre es ein bedeutsamer Schritt, würden die Regierenden den WBGU-Empfehlungen folgen. Der WBGU sagt den Regierenden, dass „das atomare Desaster in Fukushima“ zeige, „dass schnelle Wege in eine klimaverträgliche Zukunft ohne Kernenergie beschritten werden müssen“ (WBGU 2011, 1). Er rät insgesamt von der Kernenergie ab (WBGU 2011, 7) und relativiert CCS-Technologien bemerkenswert stark (WBGU 2011, 7).

Dennoch werden Energiekonzerne und insgesamt Konzerne als Organisationsform von hochkonzentriertem Kapital und besondere Hauptverursacher sozialer und ökologischer Zerstörung nicht benannt und nicht politisch angegriffen. Daher gibt es in der „Zusammenfassung für Entscheidungsträger“ auch keine Finanzmärkte und an ihnen agierende Akteure. Allerdings gibt es den Emissionshandel und „die Bepreisung von CO2“ wird als „wichtigste politische Maßnahme für die Dekarboni­sierung“ gesehen. Der Preis für die drastisch zu reduzierenden CO2-Emissionen gilt dem WBGU als „notwendiger Bestandteil eines regulatori­schen Rahmens für die Transformation zu einer klima­verträglichen Gesellschaft.“ (WBGU 2011,  11). In diesem regulatorischen Rahmen gibt es folgerichtig keine Schrumpfung und Begrenzung für Finanzmärkte.  Beim Verweis auf die vorhandenen technologischen Potenziale für die große Transformation werden keine Ambivalenzen und destruktiven Potenziale thematisiert. Desertec wird als hoffnungsvolles Projekt gefeiert. Die neokolonialen Tendenzen sowohl von Desertec als auch der Afrika-Europa-Energiepartnerschaft insgesamt werden übersehen (WBGU 2011, 13).

Während der WBGU die „Große Transformation“ als „nachhaltigen weltweiten Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft“ erklärt (WBGU 2011, 5), Wirtschaft und Gesellschaft voneinander trennt, übersieht er weiter die ungleiche Mächtigkeit und die widerstreitenden Interessen der handelnden Akteure. Im Verlauf dieses Umbaus sollen auf den genannten drei „zentralen Transformationsfeldern“ die „Produktion, Konsumtionsmuster und Lebensstile so verändert werden, dass die globalen Treibhausgasemissionen im Verlauf der kommenden Dekaden auf ein absolutes Minimum sinken und klima­verträgliche Gesellschaften entstehen können.“ (WBGU 2011, 5) Der dafür notwendige „gestaltende Staat“ soll dem „Transformationsprozess durch entsprechende Rah­mensetzung Entfaltungsmöglichkeiten in eine bestimmte Richtung“ eröffnen, „die Weichen für den Strukturwandel“ stellen und die „Implementierung kli­maverträglicher Innovationen“ absichern. „Der gestal­tende Staat schafft den Pionieren des Wandels Frei­räume und fördert sie aktiv.“ (WBGU 2011, 7)

Er sollte auch international für Dekarbonisierung und für „das zweite große Ziel eines Umbaus der Energiesysteme, die weltweite Armut zu überwinden“ sorgen (WBGU 2011, 7)

Damit sind die Interessen der global Ärmsten eindeutig dem ökologischen Ziel nachgeordnet. Allerdings sollen die global Ärmsten im Interesse des globalen Klimas die Wälder erhalten. Arme in den eigenen Gesellschaften sind in der „Zusammenfassung für Entscheidungsträger“ nicht genannt. Für sie muss sich gemäß WBGU der für die Transformation erforderliche „starke Staat“ offenbar nicht engagieren, obwohl er „ausbalanciert werden muss durch erweiterte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger“ (WBGU 2011, 8). Damit sind jedoch die sozial Ausgegrenzten eher nicht gemeint. Das brauchen sie auch nicht, denn der „gestaltende Staat steht fest in der Tradition der liberalen und rechtsstaatlichen Demokratie“ (WBGU 2011, 10), die Bestrebungen nach sozialer Gleichheit bekämpft.

Dennoch wären die empfohlenen Verfassungsänderungen pro Klimaschutz als Staatszielbestimmung, Informations-, Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftlichen Akteure, ein Klimaschutzgesetz und das klimapolitische Mainstreaming der Staatsorganisation (wbgu 2011, 10) innovativ. Ebenso innovativ wären die Kombination dieser Elemente und eine „deliberative Zukunftskammer“, die das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ergänzt (wbgu 2011, 10).

So soll der „starker Staat“ insbesondere mit der klima- bzw. umweltsensiblen „selbstorganisierten Zivilgesellschaft“ und der „wissenschaftlichen Expertengemeinschaft“ kooperieren, aber nicht die politische Auseinandersetzung mit den Kapitaloligarchien und ihren Partner/innen suchen. Man fokussiert auf gutwillige Eliten in führenden Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kultur-, Parlaments- und Verwaltungskreisen, aber mobilisiert nicht die Zivilgesellschaft gegen die „Uneinsichtigen“. Dennoch würden linke zivilgesellschaftliche Akteure mit diesen Innovationen bzw. im Ringen um diese Innovationen an politischen Einflussmöglichkeiten gewinnen, so dass die Chance wächst, soziale, ökologische und globale Probleme gerecht und nachhaltig zu lösen. Auch viele wichtige WBGU-Empfehlungen wie Subventionsabbau für atomar-fossile Energien, Einspeisegarantien und –vergütungen zur Förderung erneuerbarer Energien, nachhaltige Stadt- und Raumplanung und –gestaltung und vor allem klimaverträgliche Landnutzung verdienen politische Unterstützung. Sie wären mit Forderungen zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und sozialen Spaltungen zu kombinieren. Die Empfehlungen zur Demokratisierung wären mit Forderungen zur Beteiligung der sozial Ausgegrenzten zu verbinden. Das trifft auch und insbesondere für Entscheidungen und Maßnahmen zur Begrenzung der  Energienachfrage und zur Dekarbonisierung der Energieversorgung zu, sollen diese sozial gerecht erfahren werden können.

Destruktiv hingegen wären vorgeblich linke Forderungen, die kritikwürdige Marginalisierung und Ignoranz von Problemen, Interessen und Ambivalenzen in der „Zusammenfassung für Entscheidungsträger“ so beantworten, dass dessen Einseitigkeiten mit neuen Einseitigkeiten beantwortet würden wie „Atomausstieg nur bei Erhalt von Arbeitsplätzen“ statt „Sofortiger Atomausstieg und das Recht auf sinnvolle Arbeit“ oder statt „Dekarbonisierung nur bei vollem Lohnausgleich“ wäre eine sozialistische Forderung „Dekarbonisierung und armutsfeste soziale Sicherung“.

Da – wie ausgeführt – die Stellung von (relevanten) wirtschaftlichen Akteuren in der Gesellschaft bzw. im System der Verhältnisse zwischen den Menschen als ungleichmächtigen Gesellschaftsmitgliedern für den WBGU keine oder nur eine marginale Rolle spielt, kann er auch Szenarien entwickeln, wie die Internationale Energieagentur (IEA), die OECD und die G20 zu „Pionieren des Wandels“ werden können.

Allerdings enthalten auch diese kritikwürdigen Szenarien Aussagen, die durchaus in politische  Forderungen an die genannten Akteure münden können und sollten. Sie könnten beim Bezug auf den WBGU und bei Kooperation mit seinen Mitgliedern das bisher von Linken erreichte gesellschaftliche Spektrum vergrößern helfen. Die Linken könnten so an Politikwirksamkeit gewinnen. Das bedeutet nicht Verzicht auf notwendige Kritik und darf auch nicht Verzicht auf notwendige Kritik bedeuten. Möglicher Bezug und mögliche Kooperation müssen vor allem zugunsten der sozial und global Schwächsten genutzt werden, wofür Widersprüche aufzuspüren und für Gewinn an Handlungsfähigkeit zu nutzen wären.

So heißt es in der „Zusammenfassung für Entscheidungsträger“: „Der WBGU empfiehlt, in Rio eine verbindliche ‚UN Green Economy Roadmap’ mit spezifischen inhaltli­chen wie zeitlichen Zielvorgaben zu beschließen, die bis 2030 im Rahmen nationaler Green-Economy-Strategien mit überprüfbaren Indikatoren umzuset­zen ist. Dabei sollten auf Klimaverträglichkeit orien­tierte, quantifizierbare Ziele und Unterziele, wie sie sich im Kontext der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) bewährt haben, für den Umbau der Energie­systeme sowie Fragen der Stadtentwicklung und der nachhaltigen Landnutzung im Vordergrund stehen. Flankierend sollten Armutsbekämpfungsstrategien und speziell die weitere Umsetzung der MDG so mit der übergeordneten Green Economy Roadmaps ver­zahnt werden, dass sie explizit an den Erfordernis­sen der Transformation ausgerichtet werden können. Die Sicherung des Zugangs zu modernen Energiefor­men für alle Menschen sowie eine verbesserte Ernährungssicherheit durch nachhaltige Intensivie­rung der Landwirtschaft bieten hierfür zentrale Ansatzpunkte. Die multilateralen Akteure der Ent­wicklungspolitik sollten ihre operativen Strategien fortan kohärent an diesen Zielsystemen der Armuts­reduzierung und der klimaverträglichen Entwick­lung orientieren.“  (WBGU 2011,19)

Die Passage ist mehrfach widersprüchlich: Einerseits werden erneut die Interessen der global Schwächsten klimapolitischen Erfordernissen und so eigenen Interessen untergeordnet, anderseits wird unten die gleichzeitige Bekämpfung von Armut und Klimawandel gefordert. Einerseits sind die positiven Bezüge auf die – viel zu gering angesetzten – MDG und die MDG insgesamt der dramatischen Problemlage der global Schwächsten nicht angemessen, andererseits wäre beim erreichten Stand ihrer Erfüllung nunmehr die Einhaltung der MDG zu fordern. Die WBGU-Aussagen können und müssen also kritisch aufgegriffen, die Kooperation mit dem WBGU kann und muss gesucht werden. Ob und wie dies erfolgt, zeigt nicht nur die „Reife“ der Linken, sondern die Entwicklung gesellschaftspolitischer Kräftegewichte.

Für deren Veränderung, so dass soziale, ökologische und globale Probleme endlich gemildert und gelöst werden können, werden weder eine „globale Aufklärung“ (WBGU 2011, 22) noch das neue Forschungsfeld „Transformationsforschung“ ausreichen. Die Transformationsforschung soll sich nach WBGU-Ansicht der „bevorstehenden Gestaltungsaufgabe der Transformation“ zuwenden von „transformativer Forschung“ begleitet werden. Diese wiederum soll die Transformation konkret befördern und „Umbauprozesse“ unterstützen (WBGU 2011, 23). Auch „Transformationsbildung“ als Weitergabe von Erkenntnissen der Transformationsforschung und „transformative Bildung“ zur Teilhabe am Transformationsprozess können unvermeidbare soziale Kämpfe nicht ersetzen. Sie können jedoch den Akteuren dieser Kämpfe Hilfe geben, wenngleich diese auf eigene Art und Weise eine andere Transformationsforschung betreiben und entwickeln müssen bzw. werden: eine Transformationsforschung, die zugleich transformative ist und an der Menschen aktiv mitwirken,  die sich nicht als Forscherinnen und Forscher sehen, aber gemeinsam mit diesen um sozialökologischen Umbau als Wandel von Gesellschaft und der Stoffwechselprozesse zwischen der Gesellschaft und der Natur ringen.

2 Responses to ““Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation””

  1. […] zu Judiths kritischer, aber zu Recht auch durchaus positiver Skizze des WBGU-Gutachtens, auf dessen Langfassung man gespannt sein darf, ein Hinweis auf eine sehr […]

  2. […] Hier und Hier wurde vor einigen Wochen das Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen mit dem Titel “Welt im Wandel. Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation” diskutiert. Jetzt ist die 448 Seiten starke Langfassung erschienen, liegt auf dem Netz bzw. ist kostenlos erhältlich. […]

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