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So könnte der durchaus lesenswerte Beitrag von Iain Begg „Eine EU-Steuer. Überfällige Reform oder föderalistische Fantasie?“, erschienen bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, kommentiert werden. Allerdings stellt der Autor nicht die politisch relevante Frage ob, wozu und in welchem Maße der EU-Haushalt wachsen sollte. Diese aber müsste zunächst diskutiert werden, womit der Debatte zur EU-Steuer eine stärkere politische Orientierung gegeben würde. Begg geht lediglich auf Empfehlungen des Europäischen Parlaments, eine Mitteilung der Europäischen Kommission und den Vorschlag von EU-Kommissar Lewandowski ein, den EU-Haushalt über eine Finanztransaktionssteuer zu finanzieren. Er reduziert den politischen Inhalt der Diskussion zur EU-Steuer auf die Frage nach der der Union zuzustehenden Autonomie bei den Gemeinschaftsfinanzen. Allerdings verweist er dabei auf zwei insgesamt wichtige Probleme: a) auf das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments bei den öffentlichen Ausgaben bei Verbleib der Entscheidungen über die EU-Einnahmen in den Mitgliedsstaaten; b) auf das Kriterium für „Gerechtigkeit“ bei der Erhebung der öffentlichen Einnahmen und für die Verteilung der Steuererträge auf die EU-Mitglieder.

Zunächst konstatiert Begg nicht unbegründet: „Eine große Stärke des gegenwärtigen EU-Finanzierungssystems ist, dass es funktioniert“ und fragt „was von einer EU-Einnahmequelle erwartet wird …“. Auch verdient seine Schlussfolgerung Unterstützung, wonach im Grunde jede der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Optionen zu einer EU-Einnahmequelle werden könnte, „sofern der politische Wille und genügend Zeit vorhanden wären, die umzusetzen und die vorhersehbaren Probleme aus dem Weg zu räumen.“

Weil es jedoch dem Autor nicht vordergründig darum geht, den EU-Haushalt so zu mehren, dass die EU solidarisch und gerecht soziale, ökologische und globale Probleme nachhaltig lösen hilft, greift seine Schlussfolgerung zu kurz: „Die Umstellung auf eine EU-Steuer (oder -Steuern) wird zwangsläufig zu Gewinnern und Verlierern führen, sei es unter Bürgern oder Mitgliedstaaten. Sie wird neue Denkweisen bezüglich jener Verbindlichkeiten erfordern, die notwendig sind, um beispielsweise einen ausgeglichenen Haushalt gewährleisten zu können. … Deshalb könnte ein schrittweises Vorgehen sinnvoller sein, bei dem zunächst eine neue Steuer eingeführt wird, um beispielsweise für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einen Teil der BNE-Einnahmen zu ersetzen, die dann nach und nach ausgeweitet wird.“

Es wäre sehr wohl möglich und notwendig, auf zumindest drei Dinge zu verweisen: 1) dass der EU-Haushalt vor langer Zeit einmal einen größeren Anteil an den nationalen BIP ausmachte, aber mit dem Übergang zu neoliberaler Politik anteilig reduziert wurde; 2) dass die EU und die Zahl der Gemeinschaftspolitiken gravierend gewachsen sind, aber der EU-Haushalt derart eingeschränkt blieb bzw. vergleichsweise sogar noch weiter eingeschränkt wurde, so dass nicht einmal offiziell geltende Aufgaben bzw. Verpflichtungen angemessen erfüllt werden können; 3) dass andere und mehr Gemeinschaftspolitik gebraucht wird, um soziale und ökologische Zerstörung zu stoppen, strukturell zurückzudrängen und letztendlich zu überwinden. In diesem Kontext wären ein wesentlich größerer EU-Haushalt (zunächst 3-5% der nationalen BIP), die notwendige Erweiterung der EU-Autonomie bei den Gemeinschaftsfinanzen bei gleichzeitigem Ausbau der lokalen und regionalen Mitbestimmung zu thematisieren. „Gerecht“ wäre eine Steuererhebung in der EU, die a) direkt proportional zu den Vermögen und Einkommen der Bürger/innen erfolgt und b) bei gleicher Steuerbasis die Unternehmen zu 35-40% in den ökonomisch starken EU-Ländern, zu 25-30% in den ökonomisch schwächeren Ländern  belastet.

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