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Ein Beweis tiefen Misstrauens

[1]Heute hat sich eine überwältigende Mehrheit im Volksentscheid [2] über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben für den vorgelegten Gesetzentwurf [3] entschieden. Das ist auch eine Entscheidung gegen die Position des Senates und gegen die Position des Abgeordnetenhauses. Es ist auch eine Entscheidung gegen die Position der LINKEN in dieser Auseinandersetzung. Das ist die entscheidende Bilanz dieses Tages. Dabei sind mögliche Intentionen der InitiatorInnen des Begehrens völlig unerheblich. Gerade unter dem rot-roten Senat wurden die Möglichkeiten demokratischer Einflussnahme und der möglichen Transparenz politischer Entscheidungen erweitert. Selbst dann, wenn es richtig ist, dass öffentliche Unternehmen in Berlin demokratisch gesteuert werden und in ihrem Handeln transparent sein könnten (so meint das Abgeordnetenhaus in seiner Stellungnahme), wird dies von mehr als 665.000 BürgerInnen nicht so empfunden. Und die anderen werden kaum deshalb nicht zur Abstimmung gegangen sein, weil sie von Transparenz und demokratischer Steuerung überzeugt sind. Die InitiatorInnen des Begehrens selbst thematisieren die Frage nach den Formen der Führung eines öffentlichen Unternehmens Wasserbetriebe nicht. Dieser Punkt ist unverständlicherweise aus dem Gesetzesvorschlag ausgespart. Er wäre aber der viel wichtigere.
Warum dieses Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger?
Man könnte es sich einfach machen und eine schwache Informationspolitik von Senat, Abgeordnetenhaus und Parteien dafür verantwortlich machen. Sicher ist das ein Teil der Wahrheit. Es ist nicht ausreichend transparent gemacht worden, welche Möglichkeiten die Gesetzeslage in Berlin bietet. Was aber ist ein Recht wert, wenn man als BürgerIn einen Vertragstext von 708 Seiten vorgelegt bekommt und eine Erläuterung nicht etwa auf den Seiten der Senatsverwaltung [4], sondern der „Wasserpartner Berlin“ [5], also der privaten Anteilseigner, findet? Sehr aufschlussreich war sicher die Rede von Harald Wolf im November [6], in der er die Geschichte der Privatisierungen rekapitulierte und die tatsächlich Verantwortlichen für die Privatisierungsverträge benannte. Klaus Lederer hat seine Vorstellungen über einen „öffentlichen Wasserbetrieb” [7] recht plastisch dargestellt. Aber diese Positionsbestimmungen beantworten nicht die Frage, warum man in der dem gegenüber einfachen Angelegenheit der Veröffentlichung von Absprachen nicht konsequentere Positionen vertreten sollte, als dies juristische (nicht politische) Erwägungen vielleicht nahe legen? Es ist einfach – Transparenz ist die Basis von Demokratie. Wenn der Forderung nach Transparenz mit nicht-politischen Argumenten begegnet wird, liegt der Verdacht des Verbergens wesentlicher Aussagen nahe. Und die Argumente von Abgeordnetenhaus und Senat sind nicht politisch, sondern juristisch. Und: Warum sollen BürgerInnen einer Verwaltung vertrauen, die die Verträge ja in den neunziger Jahren ausgehandelt hat? Nur weil nun andere Senatoren an deren Spitze stehen? Dies ist ein schwaches Argument – das Volk weiß, dass neue SenatorInnen erst einmal nichts an den Machtstrukturen in den Verwaltungen ändern. Und es weiß genauso, dass Parteien in diesen Fragen von den Verwaltungen abhängig sind. Dabei tut es dann auch nichts zur Sache, dass die InitiatorInnen des Volksentscheides auch eher im repräsentativ-demokratischen Gestus verharren. Es wird zwar von Öffentlichkeit gesprochen – aber konkret sollen es dann „unabhänge ExpertInnen“ sein, die die Unterlagen prüfen – wer auch immer meint, „unabhängig“ und „ExpertIn“ zu sein.
Das eigentlich wichtigere Problem, wie öffentliche Unternehmen geführt werden sollen, tritt in den Auseinandersetzungen in den Hintergrunde. Es liegen gerade seitens der LINKEn mit den oben angeführten Positionierungen von Wolf und Lederer Vorschläge vor, die über die Frage der Reichweite von Vertragsveröffentlichungen weit hinaus gehen. Warum spielen diese in den Diskussionen in Berlin kaum eine Rolle? Warum werden etwa die Bürgerhaushalte in Berliner Stadtbezirken gerade von konsequenten DemokratInnen aus den Bewegungen so wenig genutzt? Warum nehmen Parteien das nun schon über Monate deutlich spürbare Misstrauen in ihr Handeln nicht zum Anlass, ihr Handeln zu ändern? Offensichtlich sind die Organisationsstrukturen aller Parteien nicht mehr geeignet, einen Austausch innerhalt der eigenen Reihen wie auch mit den „Anderen“ in erforderlichem Maße zu gewährleisten. Offensichtlich unterschätzen die politischen Organisationen die BürgerInnen. Die haben aber gerade in den letzten Jahren viel gelernt – oder besser lernen müssen. Jüngere Untersuchungen [8] deuten darauf hin, dass unter dem Druck der Krise ein neues politisches Bewusstsein gewachsen ist. Immer stärker wird das „System“ als Problem erkannt. Und alle, die dieses System in ihrem Handeln nicht wenigstens kritisch hinterfragen, werden aus der Sicht dieser Erfahrungen Teil des Problems.
Der Volksentscheid gibt so auf wesentliche Fragen keine Antwort. Die hinter den InitiatorInnen stehenden Bewegungen wie auch gerade die LINKE stehen gleichermaßen vor der Frage, wie man Menschen nicht nur für Abstimmungen, sondern für Mitwirkung an politischen Prozessen gewinnen kann. Niemand sollte so naiv sein und glauben, dass die 665.000 Stimmen Misstrauen auch 665.000 Stimmen zum Handeln bedeuten…

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2 Kommentare (Öffnen | Schließen)

2 Kommentare Empfänger "Ein Beweis tiefen Misstrauens"

#1 Kommentar von Markus Euskirchen am Februar 14, 2011 00000002 11:44 am 129768385111Mo, 14 Feb 2011 11:44:11 +0000

Vielleicht wollten die anderen 664.999 ja auch nur – wie ich – sehen, wie “das System” wieder über den direktdemokratischen Beschluss hinwegherrschen wird. Ich erinnere mich: Bei Spreemedia wurde die ganze Angelegenheit einfach zur Chefsache gemacht und von der Bezirks- auf die Senatsebene ge- und dem Geltungsbereich der Abstimmung damit ent-hoben. Bzw. die Drohung damit hat schon gereicht, um zu verhindern, dass die Abstimmung materielle, d.h. investoreneigentumseinschränkende Wirkung entwickelt und die rot-rote Landesregierung ihre investorenfreundliche Umverteilungs- (nach oben!) und Privatisierungspolitik in dieser Stadt weiter betreiben kann.
Die Angriffsstellen gegen den Wasser-Volksentscheid, der ja weit übers Wasser hinaus Signalwirkung haben könnte – schade, dass er nicht an einigen stellen allgemeiner gehalten ist und ein Privatverträge-Volksentscheid war -, sind schon klar: Entweder stellen die feinen Herren Verfassungsjuristen fest, dass der beschlossene Gesetzestext eh verfassungswidrig ist (Verletzung des Rückwirkungsverbots). Sollten die Richter das Gesetz wider Erwarten, in transparenztrunkener Umnachtung quasi – sie sind ja auch Kunden kommunaler Dienstleistungen, durchwinken, so lauern schon die eher ihren Wahlvereinen als den Bürgern verpflichteten Abgeordneten und können selbstverständlich – denn sie sind und bleiben die entscheidende Legislative – jedes Bürgergesetz mit den ganz normalen Mehrheiten ändern oder einfach wieder abschaffen. Lediglich die Hamburger Verfassung räumt den Bürgern, die sich per Volksentscheid ein Gesetz gegeben haben, das Recht ein, dieses jeweils in Dreimonatsfrist gegen Änderungs- oder Abschaffungsversuche seitens des Parlaments durch erneute Volksabstimmung zu verteidigen.
Es wird schon nicht so weit kommen, dass Verträge, die die politischen “Repräsentanten” in dieser Stadt mit privaten Investoren abschließen, gegenüber den Repräsentierten und von den Folgen solcher Verträge Betroffenen offengelegt werden müssen und im Säumnisfall ungültig werden. Wo kämen wir da hin? Es dürfte sich dann für rein rendite-orientierte Investoren kaum noch lohnen, in dieser Stadt kommunale Dienstleistungen und Infrastruktur für ihre Geschäftsmodelle zu be- und vernutzen. Nur noch Verträge, die auch für die Betroffenen Sinn machten, wären politisch überhaupt noch vertretbar. Skandalöse Zustände wären das.

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