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Wahlrecht und Demokratie

In Diskussionen zur „Krise der Demokratie“ steht oft die Frage nach Veränderungen des Wahlrechts an vorderer Stelle. Im Zusammenhang mit einer solchen Diskussion wurde die Frage gestellt:
„Welche Instrumente zur Stärkung der politischen Mitbestimmung – auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus anderen Ländern – können zu einer Belebung der Demokratie beitragen (und insofern also ein belebendes Umfeld für Reformen des Wahlrechts bieten) und wie kann die gesellschaftliche und politische Debatte zu diesem Thema befördert werden?“
In den folgenden Thesen wird der Versuch unternommen, Ansätze zur Beantwortung dieser Frage unter dem Gesichtswinkel der Wechselwirkung von repräsentativer und direkter Demokratie zu entwickeln. Der konzeptionelle Eckpunkt der Darlegung besteht in der Überlegung, dass man in theoretischer wie praktischer Hinsicht nicht von der repräsentativen, sondern von der direkten Demokratie her denken, konzipieren und handeln muss. Das Problem liegt nicht im Parlament, sondern im machtpolitischen Umfeld, in dem das Parlament handelt. Dabei sollten Debatten von den von BürgerInnen erlebten Entscheidungsprozessen abgeleitet werden, nicht aus der Binnenlogik des parlamentarischen und exekutiven Geschäfts. Nicht die Abgeordneten oder die Verwaltung beteiligen die BürgerInnen – die BürgerInnen nutzen Parlament und Verwaltung, um ihre Interessen zu realisieren. Dabei werden BürgerInnen mit Grenzen und Möglichkeiten der gegebenen politischen und Wirtschaftsordnung konfrontiert. Die dadurch ausgelösten Lernprozesse sind (so jedenfalls Rosa Luxemburg) aus der Sicht der Entwicklung der Gesellschaft das eigentlich die gesellschaftliche Entwicklung vorwärtstreibende Moment.
zu den Thesen “Wahlrecht und Demokratie” [1]

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